Johannes Rossi nennt dieses Mindset ein „ein situativ-elastisches Grundrechtsverständnis“ .
Für Deutschland sterben? Zur Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall
Heribert Prantl nannte in seiner Kolumne in der Süddeutschen Zeitung am 3. September 2026 den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2025 „grundstürzend“:
„Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ist keine Schleuse, die man nach Bedarf öffnet und schließt. Der Spruch des Bundesgerichtshofs in seiner grundrechtlichen Unbekümmertheit ist daher ein falsches politisches Signal. Er setzt allen bisherigen Bemühungen, das Kriegsdienstverweigerungsrecht möglichst kleinzuhalten, die Krone auf.“