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Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine und Russland

Russische Kriegsdienstverweigerer in Deutschland

Zwischen dem 23. Februar 2022 und dem 23 September 2023 haben mehr als 3500 russische Männer im wehrpflichtigen Alter Asyl in Deutschland beantragt. Davon wurden 93 Anträge bewilligt, das sind 2,7 % der Antragsteller. Frontal (eine ZDF-Produktion) berichtete Mitte Juni 2025 über die geschätzte Gesamtzahl der russischen Deserteure, über deren hauptsächliche Fluchtländer (u.a. Armenien, Georgien) und über die Fast-Unmöglichkeit für sie, in Deutschland Asyl zu erhalten. Sowohl Artem Klyga (Connection e.V.), als auch Frank Schwabe (SPD; Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium) kommen zu Wort.

Russische Deserteure sind in der medialen Öffentlichkeit eine seltene Species. Im Jahr 2025 waren im Fernsehsender „arte“ einige interessante Interviews zu sehen. Die Exiljournalistin Masha Borzunova hat zwei Männer getroffen, die es geschafft haben, aus der russischen Armee zu fliehen. Sie erzählen von der Front, Folter und Flucht.

Das Verwaltungsgericht Berlin billigte in seinem Urteil vom 20. Januar 2025 (ein knapperer Text hier) russischen Männern im grundwehrdienstpflichtigen Alter den klaren Anspruch auf Schutz durch Asyl zu. Dabei betrachtet das VG Berlin den Zwang zu einer Menschenrechtsverletzung selbst als Menschenrechtsverletzung und sieht außerdem in der Lebensgefahr für Soldaten im Krieg einen Schutzgrund. Da aber das Oberverwaltungsgericht noch ein halbes Jahr vorher eine andere rechtliche Linie verfolgte, ist voraussichtlich mit der Aufhebung des Urteils vom 20.01.2025 zu rechnen.

Christina Mecke und Vera Hanewinkel von der Bundeszentrale für politische Bildung (20.08.2026) sind wenig zuversichtlich:

„Bei der KDV von russischen Männern handelt es sich vor allem um selektive Kriegsdienstverweigerung. Sie können den Flüchtlingsschutz erhalten, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass sie durch den Einsatz im Krieg gegen die Ukraine mit hoher Wahrscheinlichkeit an Kriegsverbrechen oder anderen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt würden.“


Ukrainische Kriegsdienstverweigerer in Deutschland

Vor dem Februar 2022 lebten ca. 250 000 ukrainische Männer und Frauen in Deutschland. Im März 2024 war ihre Zahl auf ca. 1.110.000 angestiegen. Weit über die Hälfte der Flüchtlinge wollen dauerhaft in Deutschland bleiben. Exakt gezählt lebten im Juli 2024 genau 239.650 ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren in Deutschland. Doch nicht alle sind vor dem Kriegsdienst geflohen. Obwohl Männer zwischen 18 und 60 Jahren (seit Ende August 2025 gilt das Verbot für Männer zwischen 22 und 60 Jahren) eigentlich das Land nicht verlassen dürfen, gibt es Ausnahmen. So z. B. dürfen ukrainische Väter von drei minderjährigen Kindern bisher noch legal ausreisen. Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes war vor 2022 an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, seit dem 24.02.2022 existiert es nicht mehr. [Eine informative Reportage von Sabine Adler am 24. Februar 2024 im Deutschlandfunk]. Eine große Zahl von Männern versucht dem drohenden Militärdienst zu entfliehen. Allein innerhalb eines Jahres wurden an den ukrainischen Grenzen 11 000 Fluchtversuche verhindert und die Männer festgenommen. Geschätzte 2.700.000 Ukrainer und Ukrainerinnen flohen bisher nach Russland; rund 80.000 ukrainische Soldaten kämpfen auf russischer Seite.

Laut Menschenrechtsorganisationen haben in den ersten 38 Monaten seit Kriegsbeginn mehr als 100.000 Soldaten ihre Einheiten eigenmächtig verlassen. Mitte Januar 2026 gab der ukrainische Verteidigungsminister bekannt, dass die Justiz in 200 000 Fällen von „unerlaubtem Verlassen der Einheit“ ermittelt. 2 Millionen Männer werden von den Militärbehörden gesucht. Im Gespräch mit der „Deutschen Welle“ sagt ein Offizier der 68. Brigade: „Einige sagen: Lieber sitze ich sechs Jahre im Gefängnis, als an der Front zu sterben.“ Erstmals in der ukrainischen Geschichte ist Desertion das häufigste Verbrechen – noch vor Diebstahl und Betrug. 2024 wurden fast 89.500 neue Fälle registriert, mehr als dreimal so viele wie im Vorjahr.

Die Ukraine hat im April 2024 das „Mobilisierungsgesetz“ beschlossen, das im Juni 2024 in Kraft trat. Es soll dazu dienen, 500 000 neue Soldaten zu rekrutieren. Es braucht nicht viel Fantasie, um vorherzusagen, dass es in naher Zukunft zu weiteren Verschärfungen (Rekrutierung von Frauen, Rückführung von geflüchteten Männern) kommen wird. Ebenfalls ab April 2024 werden die regelmäßig notwendigen Verlängerungen des Passes nur noch in der Ukraine, nicht mehr im Konsulat, durchgeführt. Absicht ist offenbar, möglichst viele ukrainische Männer zum Kriegseinsatz zurückzuholen. Andernfalls wird eben einfach nicht verlängert. Aber wenn Deutschland beginnen würde, die oben genannten ca. 200 000 ukrainischen Männer abzuschieben, wäre dazu sehr viel Zwang nötig. Sehr viele Festnahmen, sehr viele Haftplätze. Die Vorgaben, wer zurückgeschoben werden soll und wer nicht, würden dabei letztlich vom ukrainischen Verteidigungsministerium kommen – und Deutschlands Polizei sich als dessen verlängerter Arm betätigen. Das wäre ein ungewöhnlich hohes Maß an „Solidarität“. Es wäre eine Einmischung in die ukrainische Innenpolitik, wie sie international jedenfalls sehr unüblich ist. [Ein informativer Kommentar von Arnd Pollmann am 7. Januar 2024 im Deutschlandfunk]

Im Juli 2026 wurde bekannt, dass ab dem Spätsommer 2026 alle neu einreisenden(!) ukrainischen Männer zwischen 23 und 60 Jahren ihr Aufenthaltsrecht nicht mehr nach der „EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG)“ bekommen. Die neu einreisenden Männer dieser Altersgruppe werden also in Kürze allen anderen Nationalitäten gleichgestellt und hätten dann künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags und dadurch deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis. Wie der Schutz der schon in Deutschland lebenden Männer aus der Alterskohorte der Wehrpflichtigen aussehen wird, ist noch nicht genau zu sagen.

Die in Deutschland wohnenden militärpflichtigen Ukrainer haben hier keine Möglichkeit, einen eventuell ungültigen Pass zu verlängern. Eine Reise in die Ukraine empfiehlt sich nicht. Die männlichen Ukrainer im wehrfähigen Alter (18 – 60) mit abgelaufenen ukrainischen Dokumenten sollten u. E. aufmerksam bleiben und Ruhe bewahren. Keine Panik! Auch wenn die ukrainischen Dokumente (Reisepass bzw. ID-Karte) abgelaufen sind, erhält der Betreffende in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis und erfüllt damit die Passpflicht. Die Aufenthaltserlaubnis selbst gilt nämlich als Passersatz. Der vorübergehende Schutz wird gemäß der „Massenzustrom-Richtlinie“ gewährt. Selbiges gilt sogar bei der Einreise mit abgelaufenem Ausweis. Dieser Schutz („Massenzustrom-Richtlinie“) gilt mindestens bis zum 04.03.2028. ABER: Eine Reise ins Ausland ist mit abgelaufenen ukrainischen Dokumenten nicht(!) möglich. Die dort zuständige ausländische Behörde will immer einen gültigen Ausweis.

Die Angst vor dem Krieg bzw. der Wunsch nach einem friedlichen Leben treibt viele ukrainische Männer aus dem Land. Ende August 2025 gab die Regierungschefin Julia Swyrydenko überraschend bekannt: „Männer im Alter zwischen 18 und 22 können während des Kriegszustands ungehindert die Grenze überschreiten.“ Seit diesem Tag flüchten nicht nur, wie vorher, ca. 100 junge Männer pro Woche nach Deutschland, sondern etwa 1800 junge Männer pro Woche. In den Wochen von Ende August bis Mitte November 2025 haben nach polnischen Quellen 100 000 junge Ukrainer von dieser Ausreisemöglichkeit Gebrauch gemacht.

Der Hintergedanke dieser Lockerung der Ausreisebestimmungen: Die bisherigen strengen Verbote haben in den letzten dreieinhalb Jahren dafür gesorgt, dass deutlich weniger Jungen als Mädchen einen höheren Schulabschluss erreichten. Denn vor dem August 2025 brachten immer mehr ukrainische Eltern ihre 17-jährigen Söhne aus dem Land, bevor dies ab dem 18. Geburtstag nicht mehr möglich war.


Christina Mecke und Vera Hanewinkel von der Bundeszentrale für politische Bildung (20.08.2026) sind wenig zuversichtlich:

„Bislang gibt es nur wenige asylrechtliche Urteile im Hinblick auf ukrainische Kriegsdienstverweigerer. Das kann auch damit zusammenhängen, dass aufgrund der Massenzustromrichtlinie bisher nur sehr wenige Ukrainer Asylanträge gestellt haben.“


Ein ukrainischer Student, der mittlerweile in Deutschland lebt, kommentiert die aktuelle Situation.

Neben vielen anderen Problemen hat die ukrainische Community in Deutschland ein besonderes Problem. Die konsularischen Vertretungen der Ukraine weigern sich, für Männer unter 60 Jahren Pässe auszustellen bzw. nach Ablauf zu verlängern. Angeblich kann diese Personengruppe in der Software nicht autorisiert werden. Tatsächlich will man aber die Betroffenen zwingen, zwecks Passverlängerung in die Ukraine einzureisen, um sie dann im selben Moment militärisch zu registrieren und zu erfassen. Schon jetzt werden die persönlichen Daten aller männlichen Passverlängerungs-Antragsteller aus Deutschland an das ukrainische Verteidigungsministerium übermittelt.

Aber in Deutschland besteht vorübergehende Sicherheit. Auch wenn die ukrainischen Dokumente (Pässe) abgelaufen sind, erhält der Betreffende die Aufenthaltserlaubnis und erfüllt die Passpflicht. Sogar bei der Einreise mit abgelaufenem Ausweis wird der vorübergehende Schutz gewährt. Der Schutz der Männer, die sich schon in Deutschland aufhalten, („Massenzustrom-Richtlinie“) gilt mindestens bis zum 04.03.2028.

Aber gegenwärtig entstehen in der ukrainischen Community echte Sorgen, kombiniert mit großer Ungewissheit:

Seit dem Januar 2025 unterstützt die Bundesregierung die Ukraine bei der Einrichtung eines „Unity Hubs“ in Berlin, der Geflüchteten als Anlaufstelle dienen soll. U.a. soll diese neue Einrichtung zu mehr freiwilligen Rückkehrern in die Ukraine führen. Der „Unity Hub“ kooperiert mit Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit. Rückkehrende sollen angeblich im Rückkehrland gefördert (eine dieser Initiativen heißt „Skills Alliance“) und für den Wiederaufbau des Landes ausgebildet werden. Ziel sei angeblich, die freie und europäische Ukraine nachhaltig zu stärken.​ Tatsächlich ist aber zu vermuten, dass sich hinter dem „Unity Hub“ eine Form der Datenweitergabe und ein Zwangsumschulungszentrum für die Mobilisierung von Männern im wehrfähigen Alter in Deutschland verbirgt. Auch in Polen und in der Tschechischen Republik sollen ähnliche Zentren eröffnet werden.

Möglicherweise werden die genannten Ereignisse des Januars 2025 noch mehr Menschen als bisher dazu bringen, jegliche Verbindung mit der Ukraine abzubrechen.

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Auf etwa 65 Kilometern Länge bildet die Theiß eine natürliche Grenze zwischen der Ukraine und Rumänien.

Landkarte Ro-UA-PL

Im November 2024 flohen im Durchschnitt pro Tag 60 Männer im wehrpflichtigen Alter nach Rumänien. Eine Sprecherin des ukrainischen Grenzschutzes sagt, statistisch betrachtet würden im Schnitt sieben von zehn Flüchtlingen gestoppt, bevor sie den Fluss überhaupt erreichten. Dramatischerweise forderte der Fluss schon dutzende Tote. Unter diesen Umständen nehmen einige Flüchtlinge – mit und ohne Schlepper-Hilfe – die deutlich längere Bergroute nach Rumänien auf sich. Angeblich gibt es dort auf rumänischer Seite so gut wie keine Grenzkontrollen. Es hat sich als nicht sinnvoll erwiesen, bei der rumänischen Polizei Hilfe zu suchen bzw. sich bei ihr zu melden.

Norddeutscher Rundfunk, Anfang Juli 2024

Andere Fluchtrouten gehen über die Donau nach Rumänien, über das Gebiet von Transnistrien nach Moldau oder in die Slowakische Republik. (Im Juni 2024 wählten rund 10 Personen pro Tag diesen letztgenannten Fluchtweg.)

Die Anzahl der ukrainischen Soldaten, die jeden Monat aus ihren Einheiten desertieren, wird auf 5000 geschätzt. Im Jahre 2024 war es besonders auffällig, dass sich – im Zusammenhang mit der Ausbildung einer ganzen ukrainischen Brigade in Frankreich – 50 Soldaten dieser „Brigade 155“ abgesetzt haben und nicht in den Krieg zurückgekehrt sind. Im Jahr 2025 hat eine weitere Brigade in Frankreich trainiert. Wiederum dürften einige Soldaten die Gelegenheit genutzt haben, während der Ausbildung in Frankreich zu fliehen. In den zehn Monaten Januar bis Oktober 2025 sind in der Ukraine 160 000 Strafverfahren wegen Desertion eingeleitet worden, davon 20 000 allein im Oktober. Dies kann kaum anders interpretiert werden, als dass die angebliche Kriegs- und Verteidigungsbegeisterung in der breiten Bevölkerung ein (egal ob schöner oder übler) Schein ist.

Immer häufiger wird über das gewaltsame Aufgreifen von Männern im wehrfähigen Alter durch Mitarbeiter der Territorialen Rekrutierungszentren (TCK), oft auf offener Straße, in Einkaufszentren oder an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, berichtet. In sozialen Netzwerken kursieren zahlreiche Videos, die zeigen, wie Männer ohne richterlichen Beschluss in Kleinbusse gedrängt, gezerrt und direkt zu Musterungsstellen gebracht werden. Selbst wenn Anwälte informiert werden können, wird ihnen der Zugang zu ihren Mandanten häufig verweigert. Im positiven Fall droht ein anderer Trick: so ist es mehrfach geschehen, dass männlichen Rechtsanwälten auf der Stelle die Wehrdienstbefreiung entzogen worden ist – und die sofortige Einberufung erfolgte.

Oft ist es so, dass kleine Frauengruppen auf diese Situation (immer wütender!) reagieren. Frauen ziehen die Männer weg, blockieren die Fahrzeuge und verstecken die Männer vor den Einberufungsbeamten. In Odessa rief eine kleine Gruppe: „Beendet diese Entführungen nach Banditenart.“ Zudem gibt es Pläne, die Überwachung der Kriegsdienstpflichtigen durch Digitalisierung zu verschärfen. Außerdem soll eine unzureichende Kooperation bei der Rekrutierung/Mobilisierung mit beruflichen und Karriere-Nachteilen bestraft werden.

Frau Oleksandra Ustinowa ist eine Abgeordnete im „Obersten Rat“ (Werchowna Rada) der Ukraine. Dort klagt sie in der Regel sehr lautstark über Kriegsdienstverweigerer. Ihr Ehemann reiste während des Krieges in die USA und lebt dort nun dauerhaft in einem neu gekauften Haus. Wem fällt etwas auf?

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