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Die Entstehungsgeschichte des Grundrechtes der Kriegsdienstverweigerung

In welchem Kontext entstand der Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes?

Die Entstehungsgeschichte des Grundrechtes der Kriegsdienstverweigerung kann nicht ohne Anna Haag geschrieben werden.


Anna Haag wurde 1888 als Anna Schaich in Althütte (ca. 40 km von Stuttgart entfernt) geboren. 1909 heiratete sie Albert Haag, der gerade Mathematiklehrer wurde.

Während des Ersten Weltkriegs 1916 leitete Anna Haag in Bukarest eine Flüchtlingsunterkunft, später ein Wohnheim für deutsche Arbeiterinnen.

In den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts schrieb sie Romane, Kurzgeschichten und u.a. auch einen Fortsetzungsroman in den Leipziger Neusten Nachrichten. Von Mai 1940 bis Mai 1945 führte sie ein schonungslos offenes und ehrliches Tagebuch. Sie starb 1982.

Anna Haag wohnte in Stuttgart.

Am 30. Juni 1946 sollte die Verfassunggebenden Landesversammlung des Landes Württemberg-Baden gewählt werden. Als Kandidat hatte die SPD ursprünglich Albert Haag vorgeschlagen, der jedoch ablehnte und sagte: „Aber Annerle, du könntest das machen.“ Sie konnte; sie wurde gewählt und auf ihre Initiative hin – und infolge ihrer Durchsetzungskraft! – trat am 28. April 1948 das Gesetz Nr. 1007 „Niemand darf zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ in Kraft.

Anna Haag war vollkommen überzeugt, dass im besseren Deutschland nicht mehr das Menschliche im Menschen zerstört werden darf; im besseren Deutschland darf die Staatsräson niemals wieder Vorrang vor dem Gewissen haben.

Ihr eigenes Vorbild war möglicherweise die Verfassung des (anderen süd-westlichen) Landes Baden, dessen Verfassung vom 18.5.1947 in Artikel 3 gebot: „Kein badischer Staatsbürger darf zur Leistung militärischer Dienste gezwungen werden.“ Und die Verfassung von Groß-Berlins vom 22.4.1948, die den Artikel 21 enthält: „Jedermann hat das Recht, Kriegsdienste zu verweigern, ohne daß ihm Nachteile entstehen dürfen.“ [Berlins Verfassung trat erst 1950 in Kraft und galt nur im Westteil der Stadt.]

Etwa ein Vierteljahr später, nämlich als vom 10. bis 23. August 1948 der Verfassungskonvent im Alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee tagte, stellten die vorhandenen Länder-Verfassungen die Basis, um die Formulierungen für das Grundgesetz zu finden. Selbiges wurde dann in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rats am 23. Mai 1949 verkündet und trat um 0:00 Uhr des 24. Mai in Kraft.

Gerade die Gesamtschau der entsprechenden Verfassungsartikel aus Baden, Berlin und Württemberg-Baden macht die klare Vorbildrolle des württemberg-badischen Gesetzes 1007 für den Grundgesetz-Artikel 4/3 deutlich. Ohne Anna Haag würde das Grundgesetz ganz anders lauten! 


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